Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld

Seit dem 1. November 2025 gibt es eine neue Regelung für Vertriebene aus der Ukraine, die derzeit in Österreich nicht erwerbstätig sind und weiterhin Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld erhalten möchten. 

Alle wichtigen Informationen, sind abrufbar auf der Website der BBU Ukraine 

Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine

Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 4. März 2026 und verlängert sich automatisch bis 4. März 2027.

Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt jedoch unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 4. März 2026 weiterhin bestehen.

Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. 

Informationen zum Aufenthaltsrecht für Vertriebe  aus der Ukraine vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Mautregelung für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen

Ab dem 1. November 2025 gilt wieder die reguläre Mautpflicht: Es wird eine Vignette benötigt und die Streckenmaut ist zu entrichten (auch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen).

Mehr Informationen auf der Website der BBU