Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Alle wichtigen Informationen sind abrufbar auf der Website der BBU
Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine
Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich.
Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 4. März 2027 und verlängert sich automatisch bis
4. März 2028.
Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für
Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt jedoch unabhängig
vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 4. März 2027 weiterhin bestehen.
Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.
Informationen zum Aufenthaltsrecht für Vertriebe aus der Ukraine vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Mautregelung für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen
Ab dem 1. November 2025 gilt wieder die reguläre Mautpflicht: Es wird eine Vignette benötigt und die Streckenmaut ist zu entrichten (auch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen).
Mehr Informationen auf der Website der BBU Ukraine