Familienbeihilfe

Ukrainer*innen mit Kindern, die in Österreich den Status von Vertriebenen haben, haben Anspruch auf Familienbeihilfe.
 
Der Antrag auf Familienbeihilfe kann per Post (an Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien) oder elektronisch über FinanzOnline beim österreichischen Finanzamt eingereicht werden. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
 
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie das entsprechende Formular (Beih100) herunterladen und ausfüllen. Als Hilfe beim Ausfüllen des Formulars können Sie die von der BBU erstellte Übersetzung des Formulars ins Ukrainische verwenden.
 
Bitte beachten Sie, dass bei Punkt "1.1.3. Staatsbürgerschaft" nach der Angabe der Staatsbürgerschaft das Feld "gültiger Aufenthaltstitel" angekreuzt werden muss.
 
Falls vorhanden, ist dem Formular eine Kopie des Vertriebenen-Ausweises, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Kopie des Ausbildungsnachweises von Kindern über 18 Jahre beizufügen.

Vertriebene aus der Ukraine haben rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe, jedoch frühestens ab März 2022. Dafür müssen Sie im Formular unter dem Punkt "Für nachstehendes Kind beantrage ich die Familienbeihilfe bzw. gebe ich Änderungen oder den Wegfall bekannt" "Zuerkennung" auswählen und das Datum der Ankunft in Österreich angeben.

Angaben zum aktuellen Personenstand (Punkt 1.1.7 des Formulars) und zur/zum aktuellen Partner*in (Punkt 2.1 des Formulars) müssen unabhängig davon gemacht werden, ob sich die/der Partner*in in der Ukraine, einem anderen Drittstaat, einem anderen EU-Land oder in Österreich aufhält.
 
Punkt 2.2 „Verzichtserklärung der in Punkt 2.1 angeführten Person zugunsten der antragstellenden Person“ muss nicht ausgefüllt werden.
 
Unter Punkt 1.5 "Bankverbindung" wird empfohlen, ein Bankkonto anzugeben, wobei es sich nicht unbedingt um ein österreichisches Konto handeln muss. In jedem Fall sind IBAN und BIC für die Überweisung erforderlich. In Ausnahmefällen ist eine Barauszahlung innerhalb Österreichs möglich.
 
Nach Prüfung des Antrags sendet das österreichische Finanzamt der/dem Antragsteller*in einen Bescheid über den Erhalt der Familienbeihilfe zu, der auch Informationen über den Zeitraum des Bezugs der Beihilfe enthält. 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf Familienbeihilfe oder zum Stand Ihres Antrags haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt:

  • Hotline für Einzelpersonen: 050 233 233
  • Persönlich: nur nach Vereinbarung
  • Per Post: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien