Das Gesundheitssystem in Österreich
Wenn Sie sich krank fühlen
Bei Anzeichen für eine Krankheit suchen Sie am besten ihren Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin) auf.
Wenn Sie plötzlich starke Schmerzen haben, rufen Sie bei der telefonischen Gesundheitsberatung unter 1450 an. Hier bekommen Sie eine Auskunft, an wen Sie sich wenden können.
Bei einem Unfall, Atemnot, Ohnmacht oder einer lebensbedrohlichen Lage rufen Sie die Wiener Rettung unter 144 an.
Wenn Sie die Rettung rufen, obwohl es medizinisch nicht notwendig ist, müssen Sie selbst dafür zahlen.
Welcher Arzt spricht meine Sprache?
In Wien gibt es viele mehrsprachige Ärzt*innen.
Krankenversicherung in Wien
Jeder Mensch, der in Wien lebt, braucht eine Krankenversicherung.
- Für Arbeitnehmer*innen, Asylwerber*innen, Pensionist*innen und Selbstständige gibt es eine Pflichtversicherung.
- Die freiwillige Selbstversicherung ist für Personen, die über keine Pflichtversicherung verfügen bzw. keine Möglichkeit einer Mitversicherung haben (z. B. Studierende oder geringfügig Beschäftigte) möglich. Sie stellen einen Antrag und zahlen einen monatlichen Beitrag.
- Familienangehörige können eine Mitversicherung beantragen. In bestimmten Fällen ist ein Zusatzbeitrag dafür zu zahlen.
Alle Menschen, die eine Krankenversicherung haben, zahlen bei den meisten Arztbesuchen nichts selbst. Arbeiter*innen und Angestellte sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert. Selbstständige sind bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) versichert.
Die Österreichische Gesundheitskasse zahlt nicht alle Leistungen bei allen Ärzt*innen. Bei einem Privatarzt zahlen Sie selbst. Bei einem Vertragsarzt zahlt fast immer die Österreichische Gesundheitskasse.
Mehr dazu in den kostenlosen Info-Modulen von StartWien
Was ist die e-card?
Die e-card ist eine Chipkarte. Auf der e-card steht ihr Name und ihre Sozialversicherungsnummer. Sie ist ihr Nachweis für den Krankenversicherungsschutz.
Ihre e-card bekommen Sie von der Versicherung zugeschickt. Neugeborene erhalten automatisch eine eigene e-card.
Mit ihrer e-card können Sie zu jeder Vertragsärztin/jedem Vertragsarzt gehen. Sie können die e-card auch für Vorsorgeuntersuchungen und für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen verwenden.
Baby und Kind
Mutterschutz und Wochengeld
Berufstätige Frauen und Frauen, die Arbeitslosengeld bekommen, sind vor der Geburt ihres Kindes im Mutterschutz. In den letzten 8 Wochen vor dem Geburtstermin dürfen Sie nicht arbeiten. Sie können als Ersatz für ihr Einkommen Wochengeld beantragen. Wie viel Wochengeld Sie bekommen, hängt von ihrem Lohn oder Gehalt in den letzten 3 Monaten ab. Für Frauen, die Arbeitslosengeld bekommen, gilt eine andere Regelung. Sie bekommen das Arbeitslosengeld um 80 Prozent erhöht als Wochengeld. Die Österreichische Gesundheitskasse zahlt das Wochengeld monatlich im Nachhinein aus.
Auch nach der Geburt dürfen Sie 8 Wochen nicht arbeiten. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt sind es 12 Wochen.
Für eine Geburt in Wien müssen Sie sich in einem Krankenhaus anmelden, während Sie schwanger sind.
Der Mutter-Kind-Pass
Jede schwangere Frau bekommt einen Mutter-Kind-Pass. Im Mutter-Kind-Pass sind wichtige Untersuchungen beim Arzt für jede Frau und ihr Baby aufgelistet. Sie müssen die ersten zehn Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass rechtzeitig bei ihrer Ärztin/ihrem Arzt machen lassen, wenn Sie Kinderbetreuungsgeld bekommen möchten. Im Mutter-Kind-Pass gibt es Untersuchungen für Kinder, bis sie 5 Jahre alt sind.
Impfungen und Impfpass
Für Babys, Kinder und Erwachsene gibt es empfohlene Impfungen. Fragen Sie ihre Hausärztin oder ihren Kinderarzt.
Karenz
Karenz heißt die Zeit nach der Geburt, in der ein Elternteil mit dem Baby zu Hause bleibt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten: Ihr Dienstverhältnis ist pausiert. Die Karenz fängt nach dem Mutterschutz an. Während der Karenz können Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Kinderbetreuungsgeld
Ab dem Tag der Geburt ihres Babys können Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse das Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Wann bekommen Sie Kinderbetreuungsgeld?
- wenn Sie Familienbeihilfe für ihr Kind bekommen
- wenn der Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bekommt, mit dem Kind zusammenlebt
- wenn Eltern und Kind den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben
- wenn Eltern und Kind einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben
- wenn die Eltern getrennt leben: Der Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld beantragt, hat die Obsorge für das Kind und bekommt auch Familienbeihilfe.
- wenn Sie alle Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass rechtzeitig gemacht haben
- wenn ihr Zuverdienst unter der Zuverdienstgrenze liegt
Für das Kinderbetreuungsgeld können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen:
- Entweder Sie bekommen einen fixen Tagsatz, dessen Höhe sich an der Dauer orientiert.
- Oder Sie bekommen einen Betrag, der von ihrem letzten Einkommen abhängt.
Nach der Geburt
Was Sie in der ersten Woche nach der Geburt ihres Kindes machen müssen:
- Geburtsurkunde ausstellen lassen
- ihr Kind bei der Sozialversicherung melden
- Staatsbürgerschaftsnachweis erstellen lassen
- Wohnsitz des Neugeborenen anmelden
Die Familienbeihilfe bekommen Sie für ihr neu geborenes Kind automatisch, wenn Sie Anspruch darauf haben.
Angebote für Menschen mit Behinderung
Hilfe für ältere Menschen in Wien
Startcoaching für neu zugewanderte Menschen – Beratung für Ihren guten Start in Wien
- Vereinbaren Sie einen Startcoaching Termin, wenn Sie Ihren Erstaufenthaltstitel von der Behörde (MA 35) erhalten und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. ACHTUNG: Menschen, die sich nur vorübergehend in Wien aufhalten, haben keinen Anspruch auf Startcoaching
- Stellen Sie Ihre Fragen bei einem kostenlosen Gesprächstermin in Ihrer Erstsprache
- Informationen über Wohnungssuche, Arbeitsverträge, Schulwahl, Integrationsvereinbarung und vieles mehr
- Persönliche Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Deutschkurs
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