Wohnen und Verkehr
Auto parken in Wien
Generell ist das Parken eines Autos in Wien nur mit Parkschein oder Parkpickerl erlaubt.Parkpickerl
Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Ummeldung des Hauptwohnsitzes muss auch das Parkpickerl umgemeldet werden.Parkpickerl können online oder persönlich am Magistratischen Bezirksamt (nur mit Termin) beantragt werden. Die Kosten betragen € 13 pro Monat zuzüglich Verwaltungsabgaben.
Weitere Informationen für ukrainische Kraftfahrzeugbesitzer*innen in Österreich finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
Parkscheine
- Parkscheine können Sie in Trafiken, Tankstellen, Postfilialen und an Zigarettenautomaten kaufen.
- Elektronische Parkscheine können Sie in der App Handyparken kaufen.
Zulassung und Führerschein
Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen müssen innerhalb eines Jahres in Österreich neu zugelassen werden (hier gibt es aktuell noch eine Übergangsregelung/Ausnahme). Der ukrainische Führerschein von aus der Ukraine vertriebenen Menschen bleibt weiterhin gültig. Weitere Informationen für ukrainische Kraftfahrzeugbesitzer*innen in Österreich finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
Öffentliche Verkehrsmittel in Wien
Der öffentliche Verkehr der Stadt Wien (Wiener Linien) umfasst: U-Bahnen, Busse, Straßenbahnen und S-Bahnen. Ticket-Arten
Sie brauchen für jede Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel in Wien ein gültiges Ticket. Kinder bis 6 Jahre brauchen kein Ticket. Schüler*innen von anspruchsberechtigten Schulen haben Anspruch auf Schülerfreifahrt. Das heißt sie haben Anspruch auf die günstigen Jugendtickets (für die Fahrt zwischen Schule und Zuhause) bzw. TOP-Jugendtickets (1 Jahr lang alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland).Hunde benötigen ein ermäßigtes Einzelticket. Mit der Jahreskarte ist die kostenlose Mitnahme von einem Hund bzw. einem Fahrrad inkludiert.
Tickets werden nicht beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel kontrolliert. Fallweise erfolgen stichprobenartige Kontrollen.
Es gibt
- Tickets für Einzelfahrten, die vor Fahrtantritt entwertet werden müssen
- Zeitkarten (Stunden, Tage, Wochen, Monate), die vor Fahrtantritt entwertet werden müssen
- Jahreskarten
- Klimatickets
Ticket-Kauf
Einzelkarten und Zeitkarten können Sie kaufen- bei Ticket-Automaten in den Stationen
- im Online-Ticketshop der Wiener Linien
- in Wiener Trafiken
- in allen Info- und Ticketstellen, im Service Treff Spittelau und im Kundenzentrum der Wiener Linien
Rückerstattung von Ticket-Kosten
Wenn Sie Leistungen der Grundversorgung beziehen, werden im Rahmen der Grundversorgung Kosten für bestimmte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen:
- Fahrten zu Ladungen (Behörde, Gericht)
- Fahrten im Zuge von Überstellungen (z.B. Wechsel von Quartier des Bundes in ein Grundversorgungsquartier der Länder)
- Notwendige Fahrten zu Ärzt*innen oder ins Krankenhaus
- Begleitung einer/s Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson
- Begleitung einer/s Minderjährigen für den verpflichtenden Kindergartenbesuch (für alle Kinder, die vor dem 1. September eines Jahres 5 Jahre alt werden) durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson, wenn kein Kindergarten-Transport zur Verfügung steht
- Ladung, Zeitbestätigung von Ärzt*in/Krankenhaus oder Bestätigung des Kindergartenbesuchs
- Ticket
- Rechnung
Ermäßigungen
Für Kinder, Jugendliche und Senior*innen gibt es Ermäßigungen. Personen ab 65 Jahren können die Einzelkarten für 2 Fahrten zum Seniorentarif lösen. Auch die Jahreskarte können Senior*innen zu einem ermäßigten Preis erwerben.App WienMobil
Mit der App WienMobil kann man die Route von einem Punkt in der Stadt zu einem anderen planen, die nächstgelegene Haltestelle finden und den Fahrplan abrufen. Mit der App WienMobil können Sie auch Ihr Ticket unterwegs kaufen. Es wird dann in der App angezeigt. Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte.Meldung eines Wohnsitzes in Wien
Unterkünfte
Wenn Sie eine Unterkunft in Wien suchen, wenden Sie sich an das FSW Beratungs- und Service-Center Geflüchtete und Grundversorgung.Adresse: Graumanngasse 7/Stiege A 1.OG, 1150 Wien
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 – 15:00 Uhr
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen in Wien keine Ortstaxe (Abgabe für die entgeltliche Unterkunft) zahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Jede Person, die nach Wien kommt und eine Wohnung/Zimmer in einer Wohnung bezieht, muss sich beim Meldeservice der Stadt Wien anmelden.
Sind Sie aus der Ukraine geflüchtet, können Sie ohne Termin zu den Stellen des Meldeservice kommen.
In Wien können Sie sich bei jedem Meldeservice anmelden, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Haben Sie bereits eine Wohnung/Unterkunft z. B. bei Verwandten, Bekannten bezogen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das müssen Sie zu Ihrer Anmeldung mitbringen:
-
Reisepass
-
Ausgefüllter Meldezettel
Eine Ausfüllhilfe für dieses Formular finden sie hier.
Haben Sie einen zeitweiligen Wohnplatz in einem Hotel, Notquartier, einer Pension gefunden, müssen Sie sich bei Ihrem*Ihrer Unterkunftgeber*in anmelden und das Meldeformular von ihm*ihr unterschreiben lassen. Falls Sie in eine private Wohnung/ Unterkunft umziehen, müssen Sie sich binnen 3 Tagen beim Meldeservice der Stadt Wien anmelden (siehe oben).
Nur mit einer Anmeldung beim Meldeservice der Stadt Wien ist sichergestellt, dass Ihnen der „Ausweis für Vertriebene“ zugeschickt werden kann.