Wohnen in Wien
Wohnungen in Wien mieten und finden
Meldepflicht in Wien
Jede Person, die in Wien wohnt, muss sich beim Meldeservice Wien anmelden. Nach ihrer Einreise oder ihrem Umzug nach Wien haben Sie dafür 3 Werktage Zeit.
Das müssen Sie zu ihrer Anmeldung mitbringen:
- Reisepass oder
- Lichtbildausweis, in dem die Staatsangehörigkeit erkennbar ist (Geburtsurkunde)
- Meldezettel: ein Formular, das Sie direkt beim Meldeamt Wien oder online bekommen
Bevor Sie zur Anmeldung gehen, müssen Sie online einen Termin reservieren.
Wohnungen in Wien
Informationen über freie Wohnungen finden Sie im Internet und in Tageszeitungen (an Samstagen oder Sonntagen) oder über Immobilienmakler (kostenpflichtig).
Was ist ein*e Immobilienmakler*in?
Immobilienmakler*innen vermitteln Wohnungen. Sie kümmern sich um die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen und Häusern. Dafür bekommen Sie eine sogenannte Provisionszahlung. Wenn Sie über Immobilienmakler*innen eine Wohnung finden, müssen Sie als Mieter*in eine Provision bezahlen.
Kaution
Bevor Sie in eine Mietwohnung in Wien einziehen, müssen Sie manchmal Kaution bezahlen. Die Kaution ist eine Sicherheit für die/den Vermieter*in und wird im Mietvertrag vereinbart.
Sie sollten Ihren Mietvertrag vor dem Abschluss genau überprüfen. Tipps dafür finden Sie im Internet bei der Arbeiterkammer oder bei der Mieterhilfe.
Hilfe bei der Wohnungssuche
Wenn sie ein sehr geringes Einkommen haben und Hilfe bei der Wohnungssuche brauchen, können Sie sich an die Wohnungsdrehscheibe wenden.
Mehr dazu in den kostenlosen Info-Modulen von StartWien
Arten von Wohnungen in Wien
Mietwohnungen in Wien
Sie mieten eine Wohnung von einem privaten Eigentümer (Person oder Unternehmen).
Gemeindewohnung und geförderte Wohnungen in Wien
Sie mieten eine Wohnung von der Stadt Wien.
Eine Gemeindewohnung in Wien können Sie mieten, wenn Sie:
- mindestens 17 Jahre alt sind
- 2 Jahre durchgehend ihren Hauptwohnsitz an der gleichen Adresse in Wien haben. Das gilt auch für alle Personen, die in der Gemeindewohnung in Wien wohnen werden.
- Österreichische*r Staatsbürger*in oder Bürger*innen aus EU/EWR, Asylberechtigte, Bürger*innen aus Drittstaaten mit Daueraufenthaltskarte sind. Das gilt für alle volljährigen Personen, die in der Wohnung wohnen werden.
- weniger verdienen als die Einkommenshöchstgrenze
Genossenschaftswohnung in Wien
Genossenschaftswohnungen in Wien werden von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften gebaut. Wenn Sie eine Genossenschaftswohnung in Wien mieten möchten, müssen Sie oft einen sogenannten „Finanzierungsbeitrag“ bezahlen. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der Größe ihrer Wohnung, vom Alter der Wohnung und von der Lage ab. Wenn Sie die Genossenschaftswohnung in Wien nicht mehr mieten, bekommen Sie einen Großteil von diesem Beitrag zurück.
Eigentumswohnungen
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in Wien kaufen, gehört ihnen ein bestimmter Teil eines Wohnhauses (= einer Liegenschaft). Wenn Sie Bürger*in eines Drittstaates sind und eine Eigentumswohnung in Wien kaufen möchten, brauchen Sie eine Bewilligung von der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft der Stadt Wien (MA 35).
Mietvertrag in Wien
Wenn Sie in eine Mietwohnung in Wien einziehen, vereinbaren Sie einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit dem/der Vermieter*in. Im Mietvertrag vereinbaren Sie die Dauer und die Art der Nutzung (z. B. Wohnraum, Gewerberäume, Grundstück) sowie den Mietzins (= wie viel Miete Sie bezahlen).
Hauptmiete
Sie sind Hauptmieter*in, wenn Sie einen Mietvertrag mit
- dem/der Eigentümer*in des Hauses oder der Wohnung oder
- dem/der Mieter*in oder Pächter*in des ganzen Hauses
vereinbaren.
Untermiete
Sie sind Untermieter*in, wenn Sie einen Mietvertrag mit dem/der Hauptmieter*in abschließen.
Kündigungsschutz
Ihr*e Vermieter*in darf den Mietvertrag nur kündigen (beenden), wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Was als wichtiger Grund gilt, ist in Österreich gesetzlich geregelt.
Hilfe
Wenn Sie Probleme mit ihrem/ihrer Vermieter*in haben, können Sie sich an folgende Organisationen wenden: MieterHilfe, Mietervereinigung, Mieterschutzverband.
Hausverwaltung und -Ordnung
Hausverwaltung
Die Hausverwaltung kümmert sich für die Hauseigentümer*innen um ein Wohnhaus und ist für Ihre Fragen als Mieter*in zuständig.
Hausordnung
Für jedes Wohnhaus in Wien gibt es eine Hausordnung. In der Hausordnung sind die Regeln für das Zusammenleben der Menschen in einem Haus aufgeschrieben. Die Hausordnung ist ein Teil ihres Mietvertrages.
Mülltrennung Wien
Ihren Sondermüll oder Problemmüll (z.B. Altspeiseöl, Batterien etc.) können Sie kostenlos zu eigenen Müllsammelstellen bringen.
Wohnbeihilfe
Dazu müssen Sie sein:
- österreichische*r Staatsbürger*in,
- EU-Bürger*in,
- Bürger*in aus einem Drittstaat und seit 5 Jahren in Österreich oder
- Asylberechtigte*r
Zuständige Abteilung für Wohnbeihilfe ist die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.
Startcoaching für neu zugewanderte Menschen – Beratung für Ihren guten Start in Wien
- Vereinbaren Sie einen Startcoaching Termin, wenn Sie Ihren Erstaufenthaltstitel von der Behörde (MA 35) erhalten und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. ACHTUNG: Menschen, die sich nur vorübergehend in Wien aufhalten, haben keinen Anspruch auf Startcoaching
- Stellen Sie Ihre Fragen bei einem kostenlosen Gesprächstermin in Ihrer Erstsprache
- Informationen über Wohnungssuche, Arbeitsverträge, Schulwahl, Integrationsvereinbarung und vieles mehr
- Persönliche Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Deutschkurs
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